Der Wunsch nach grün

Der Wunsch nach grün

Wer zur Miete wohnt hat selten einen eigenen Garten auf dem Grundstück. Vielen Stadtbewohnern reicht ein Balkon nicht aus. Sie wünschen sich eine kleine Fläche unter freiem Himmel. Ein Garten zum Wohlfühlen, in dem sie Geborgenheit und Ruhe finden, sowie genügend Raum für Geselligkeit und Bewegung. Der perfekte Ort dem Alltagsstress zu entfliehen.

Kleingärten bieten diese Chance. Aber viele Menschen schrecken davor zurück, einen Kleingarten nur über die Organisation der Kleingärtner in Vereinen  zu bekommen und dann der übertriebene Regelwut, sowie ein Zuviel an Ordnung und Auflagen ausgesetzt zu sein.

Zu Recht? Nein!

Vereine die so geführt werden sind mittlerweile die Ausnahme. Gewiss gibt es Regeln im Kleingartenwesen. Die haben auch ihren Grund. Der Gesetzgeber hat im Bundesklein-gartengesetz niedrige Pachtbeträge und einen Kündigungsschutz verankert, der an bestimmte Auflagen gebunden ist. Jeder eingetragene Verein muss eine eigene Satzung haben, in der auch Verhaltensvorgaben festgeschrieben sind. Des Weiteren gibt es eine Gartenordnung, die ggf. von der Gemeinde vorgegeben ist und eventuell durch den Verein erweitert wurde. Das war es auch schon mit den Regelwerken.

Sie können selbst mitwirken wie toll Ihr Verein funktioniert. Beste Gelegenheit ist die jährliche Mitgliederversammlung.

Unumstößlich sind die Vorgaben aus dem Bundeskleingartengesetz.

Dort wird sehr detailliert geregelt, dass mindestens ein Drittel eines Kleingartens zum Anbau von Essbarem verwendet werden muss; die Gartenlaube mit überdachtem Vorbau nicht größer als 24qm sein darf, was der Kleingarten kostet; das man darin übernachten darf, aber nicht wohnen darf.

Wer die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes beachtet macht schon sehr viel richtig.